CHPO
Cocas black/light orange
Cocas black/light orange
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CHPO Cocas Sonnenbrille – Black / Light Orange
Die Cocas Sonnenbrille von CHPO verbindet zeitloses Design mit einem modernen Farbakzent. Der schwarze Rahmen trifft auf auffällige, hellorange Gläser und sorgt für einen markanten Look, der sowohl im Alltag als auch bei Outdoor-Aktivitäten überzeugt.
Dank ihres leichten Tragegefühls und der komfortablen Passform bietet die Cocas hohen Komfort den ganzen Tag über. Die UV-schützenden Gläser helfen dabei, die Augen vor schädlicher Sonneneinstrahlung zu schützen, während das klare, moderne Design vielseitig kombinierbar bleibt.
Details:
- Modell: Cocas
- Farbe: Black / Light Orange
- Leichter und robuster Rahmen
- Getönte Gläser mit UV-Schutz
- Angenehmer Tragekomfort
- Zeitloses, vielseitiges Design
- Ideal für Alltag, Reisen und Freizeit
Eine stylische Sonnenbrille mit charakterstarkem Look – perfekt für alle, die Funktion und modernes Design miteinander verbinden möchten.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
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Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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