Bataleon
Evil Teen 140
Evil Teen 140
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Das erste richtige Park-Board für die nächste Generation! Das Evil Teen von Bataleon basiert auf der Geometrie des beliebten Evil Twin und wurde speziell auf junge Rider abgestimmt. Mit seiner niedrigen Camber-Höhe und der klassischen Medium 3D Twin Shape bietet es die perfekte Grundlage, um neue Tricks zu lernen, die Skills zu verbessern und im Park richtig durchzustarten. Die robusten Flex Walls™ aus Urethan sorgen für zusätzliche Langlebigkeit, damit das Board auch bei intensiven Sessions einiges mitmacht. Abgerundet wird das Ganze durch eine auffällige Grafik, die garantiert in Erinnerung bleibt.
Features:
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Jugendfreundliche Version des beliebten Evil Twin
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Niedrige Camber-Höhe für einfaches Handling
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Medium 3D Twin Shape
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Flex Walls™ aus Urethan für erhöhte Haltbarkeit
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Ideal für junge Rider, die ihre Park-Skills weiterentwickeln wollen
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
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Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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